Wegen Datenschutzverstoß: Scalable Capital muss erneut Schadenersatz zahlen

 

München, 01. März 2023. Die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz (https://eugd.orgerstreitet für einen weiteren Musterkläger erfolgreich Schadenersatz gegen Scalable Capital. In dem Verfahren vor dem OLG Köln hat das FinTech-Unternehmen seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück­genommen. Damit wird ein weiteres Urteil gegen Scalable Capital rechtskräftig.

Im vergangenen Jahr wurde einem von der EuGD unterstützten Verbraucher durch das Landgericht Köln (18.05.2022, Az. 28 O 328/21) Ersatz eines immateriellen Schadens wegen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 1.200 Euro zugesprochen. Bei einem 2020 entdeckten Datenleck waren aus den Systemen von Scalable Capital Nutzerdatensätze, aber auch Steuer- und Kontoinformationen von mehr als 33.000 Personen, teils mit Adress- und Ausweisdaten, entwendet und teilweise Dritten zugänglich gemacht worden. Im Laufe des Verfahrens wurde offensichtlich, dass aufgrund eines Datenabgriffs bei einem ehemaligen Dienstleister von Scalable Capital ein Zugriff auf die Cloud-Umgebung des Neo-Brokers ermöglicht wurde. Diese Sicherheitslücke sah das Landgericht als vermeidbar und damit als Verstoß gegen die DSGVO an und sprach dem Kläger wegen des Kontrollverlusts über seine persönlichen Identitäts- und Finanzdaten einen immateriellen Schadenersatz zu.

Durch die nun erfolgte Rücknahme der Berufung beim OLG Köln ist das Urteil aus dem letzten Jahr rechtskräftig geworden. In der mündlichen Ver­handlung hatte der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts der Berufung seitens Scalable Capital auf Grundlage seiner Vorberatungen keine Erfolgschancen eingeräumt. Bereits in einem ersten Musterverfahren vor dem OLG München hatte Scalable Capital die Berufung nach der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. In dem Fall hatte die Vorinstanz – das LG München I – dem Kläger ebenfalls Ersatz für erlittene immateriellen Schäden zugesprochen.

Derzeit sind weitere Verfahren gegen Scalable Capital wegen des betreffenden Datenschutzverstoßes in München und Frankfurt anhängig. Insgesamt haben sich mehrere tausend Betroffene für eine entsprechende Prozessunterstützung bei der EuGD registriert.

„Die erneute Zurücknahme einer Berufung seitens Scalable Capital zeigt, dass der Verstoß an sich kaum mehr in Frage gestellt wird. Das ist ein hart erkämpfter Erfolg, der uns darin bestärkt, möglichst vielen von Datenschutzverstößen betroffenen Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir werden nun für eine Vielzahl Betroffener prozessuale Schritte vorbereiten und die Ansprüche durchsetzen“, erklärt Thomas Bindl, Gründer der EuGD.

Rechtsanwältin Dr. Diana Ettig von der Sozietät Spirit Legal, die den Kläger vor Gericht vertrat, kommentiert: „Das OLG Köln hat in der mündlichen Berufungsverhandlung einmal mehr bewiesen, dass unsere nationalen Gerichte in der Lage sind, den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens aus Art. 82 DSGVO mit Leben zu füllen. Insofern ist es aus unserer Sicht sehr bedauerlich, dass die in der mündlichen Verhandlung dargelegte Begründung des Gerichts nun nicht auch ‚schwarz auf weiß‘ in einem Urteil nachzulesen ist. Gleichwohl ist der Ausgang des Verfahrens ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Datenschutzes und insbesondere der Betroffenenrechte.“

 

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Dr. Diana Ettig Spirit Legal

Dr. Diana Ettig (Spirit Legal)

 

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