Schadenersatz nach Datenschutzverstoß: ohne Risiko geltend machen

Jetzt Anspruch gegen Facebook
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Der Fall Facebook / Meta

BGH Urteil am 18.11.24 
Mehr Informationen zum Facebook Scraping

Der Fall Tibber

Ca. 50.000 Betroffene.
Mehr Informationen zum Tibber Datenleck

Unsere Vorgehensweise

Sie registrieren Sich nach dem Datenleck.

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Wir prüfen Schadenersatz-Ansprüche pro Datenleck.

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Wir führen Muster-Verfahren und  helfen die drohende Verjährung zu verhindern.

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Unsere Hilfe ist ohne Kosten-Risiko. Wir bekommen nur bei Erfolg 25% Provision.

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir arbeiten daher nur mit europäischen Rechenzentren, die unter anderem folgende Zertifizierungen haben:

Einige aktuelle Fälle

Facebook Datenleck 2021

Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass rund 6 Millionen Deutsche von einem Facebook Datenleck betroffen sind:

Tagesschau: Millionen von Nutzerdaten online

Rund 30.000 Kunden-Daten von Hackern erbeutet

Im Herbst 2020 haben Hacker Zugriff auf rund 30.000 Kunden-Daten bekommen. Im Jahr 2021 wurde einem ersten Betroffenen Schadenersatz in Höhe von 2.500 EUR zugesprochen.

Mehr Informationen zum Scalable Capital Datenschutz Vorfall

Millionen Motel One Kunden-Daten veröffentlicht

Im Herbst 2023 haben Hacker Zugriff auf über 1 Million Kunden-Daten bekommen. Nach Ablauf einer von den Hackern gesetzten Frist, wurden diese Daten veröffentlicht.

Mehr Informationen zum Motel One Datenschutz Vorfall

Wie können Betroffene vorgehen?

Auf eigene Faust

  • Kosten 0 €
  • Hoher Zeitaufwand
  • Geringere Erfolgschance
  • Fehlende Erfahrung
  • Hoher Stressfaktor
  • Kosten i.d.R. 0 €
  • Geringer Zeitaufwand
  • Zusammenarbeit mit Spezialisten
  • Tausende Betroffene erfolgreich betreut
  • Bis zu 2.500 EUR zugesprochen bekommen

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Eigener Anwalt

  • Kostenrisiko
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  • Individuelle Expertise
  • Höherer Stressfaktor

Wir beantworten Ihnen
häufig gestellte Fragen im FAQ-Bereich

Haben Sie wirklich Anspruch auf Schadenersatz?

Ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, kann erst gesagt werden, nachdem eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch den von uns vermittelten Anwalt vorliegt. Auf Basis der darin gemachten Angaben kann man sehr gut abschätzen, ob Sie einen entsprechenden Anspruch haben.

Wie hoch ist der Schadenersatz bei einem Datenleck?

Im ersten positiven Fall nach einem Datenleck, wurde einem Betroffenen ein Betrag von 2.500 Euro zugesprochen.

Die Höhe des Schadersatzes nach Art. 82 DSGVO ist aktuell noch nicht verlässlich zu beziffern. Fest steht nur, dass der Gesetzgeber einen Schadenersatz vorgesehen hat, sofern einer Person durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht.
Die Höhe des Schadenersatzes wird dabei wohl von verschiedenen Faktoren abhängen:
– Welche Daten sind betroffen? (Speicherung eines Cookies vs. der Krankenakte ohne Zustimmung)
– Welche Art von Verstoss liegt vor? (Gingen die Daten an Dritte oder wurden sie „“nur““ ohne Einverständnis verarbeitet)
– Wie lange hat der Verstoss angedauert? (Wenige Minuten oder Stunden bis mehrere Jahre)
– Sind die Daten bereits öffentlich zugänglich? (Beispiel: Eintrag im Telefonbuch)
Aber natürlich können auch noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.

Wurden meine Daten "gehackt"?

Ob Sie von einem „Hack“ betroffen sind, kann erst nach einer Prüfung eingeschätzt werden. Daher ist eine Einholung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO der erste Weg, bevor man weitere Schritte einleiten sollte. So bekommt man die entsprechenden Informationen um die nächsten Schritte planen zu können.

Was kostet mich dieser Service?

Unsere Plattform für die Vermittlung des Auskunftsersuchens, sowie später die Erwirkung des Schadenersatzes durch den Anwalt ist für Verbraucher kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten, wenn gegen die Empfehlung des Anwalts ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden soll.

Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird die Provision im Erfolgsfall in der Regel direkt vom Anwalt einbehalten und an uns ausgezahlt.

Ist EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH ein Rechtsdienstleister oder Anwalt?

Wir sind eine Plattform, die Verbrauchern hilft die Gesetzeslage zu verstehen und anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO vermittelt. Dabei vermitteln wir als Plattform lediglich an einen oder mehrere Anwälte, führen selbst aber keine Rechtsberatung aus.

EuGD ist registrierter Inkassodienstleister nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.

Welche Daten werden von mir gespeichert?

Dieses Thema ist uns natürlich wichtig und ist entsprechend ausführlich in unseren Datenschutzbestimmungen zu finden.

An wen werden meine Daten weitergegeben?

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte (in der Regel Anwälte) weitergegeben.
Da wir unsere gesamte Infrastruktur (Webserver, E-Mail-Server, …) nicht selbst betreiben können, haben wir hierfür sorgfältig ausgewählte Dienstleister, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten. Wo auch immer möglich versuchen wir Nutzer-Daten verschlüsselt abzulegen, so dass nur möglichst wenig Personen darauf Zugriff haben. Der Schutz Ihrer Daten hat bei uns sehr hohen Stellenwert.

Welches Risiko ergibt sich für mich?

Aufgrund der aktuell noch fehlenden Urteile ist dies schwer abzuschätzen. Sofern ein Haftungs- und Schadenersatz-Fall nach Art. 82 DSGVO vorliegt, wird ein durch uns vermittelter Anwalt versuchen Ihre Rechte durchzusetzen. Im Erfolgsfall entstehen keine Kosten.
Sofern Ihre Klage nach Meinung des Anwalts keine Aussicht auf Erfolg hat, können Sie frei entscheiden ob Sie den Rechtsweg gehen wollen, tragen dann aber auch das Kosten-Risiko. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage können für Sie Kosten entstehen. Wie sich diese zusammensetzen und in welcher Höhe diese auftreten können, wird in diesem Fall direkt zwischen Ihnen und dem Anwalt besprochen. Ohne Ihr Einverständnis wird der Anwalt jedoch keine Klage in Ihrem Namen einreichen.

Wie lange dauert es bis ich den Schadenersatz ausgezahlt bekomme?

Aufgrund fehlender vergleichbarer Fälle ist dies schwer abzusehen. Wir gehen davon aus, dass es durchaus mehrere Monate bis hin zu Jahren dauern kann. Dabei ist es aber im Interesse des Anwalts und der Plattform ein möglichst zeitnahes Ergebnis zu erzielen, weshalb wir uns für ein beschleunigtes Ergebnis einsetzen werden.

Verjähren die Ansprüche?

Die Ansprüche nach Art. 82 DSGVO unterliegen natürlich auch der Verjährung. Der genaue Zeitpunkt hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Wir raten daher dazu zeitnah einen etwaigen Anspruch prüfen zu lassen. Daher lieber zeitnah prüfen, bevor Sie es vergessen und Ansprüche verjähren.

Kann ich meine Rechte von jedem Anwalt durchsetzen lassen?

Sie haben natürlich die Möglichkeit für Ihren Fall einen beliebigen Anwalt zu beauftragen. Da es sich bei der DSGVO um eine relativ neue Verordnung handelt und es zum Thema Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO bisher kaum Urteile gibt, empfiehlt es sich einen Spezialisten zu dem Thema zu beauftragen. Die Vermittlung dieses Spezialisten machen wir für Sie gegen eine Provision. Nichtsdestotrotz können Sie natürlich auch einen anderen Anwalt direkt beauftragen.