Klage wegen Facebook-Datenleck - ohne Kostenrisiko¹!

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Sind auch Sie betroffen?
Urteile je nach Fall bis 2.500 EUR.

Erfahren Sie, ob Ihre Daten betroffen sind.

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Ermitteln Sie Ihre Chancen auf Schadensersatz.

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Behalten Sie die Verjährung im Blick.

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Unverbindlich, kostenlos und ohne Risiko.

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DSGVO Artikel 82
Haftung und Recht auf Schadenersatz

(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH empfiehlt: Schicken Sie noch heute unser Formular ab und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen! Tausdenden Verbrauchern wurde schon geholfen.

Handynummer prüfen, Kanzlei Dr. Stoll&Sauer mit Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko¹ beauftragen und Schadenersatz von Facebook einklagen:

*Pflichtfelder

Datenleck bei Facebook

_FacebookRechtschutzversicherung
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Folgende Daten sind potentiell betroffen:

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail
  • Handy-Nummer
  • Wohnort

  • Familienstand
  • Arbeitgeber
  • Geschlecht
  • Facebook-ID
  • Aktivierungs-Datum

Daten zur 2-Faktor-Authenitfizierung

355 Millionen Betroffene weltweit

  • Rund 6 Millionen aus Deutschland
  • Identitätsmissbrauch als mögliche Folge.
  • Vermehrte Phishing-Attacken möglich
  • Ihre Telefon-Nummer ist öffentlich.

Daten werden für verschiedene Zwecke missbraucht.

Warum Sie handeln sollten

Holen Sie sich Gewissheit

PlusHolen Sie sich Gewissheit

Überprüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind und treffen Sie Vorkehrungen um einem Missbrauch entgegen zu wirken.

Bestehen Sie auf Ihr Recht

PlusBestehen Sie auf Ihr Recht

Finden Sie heraus, was Ihnen laut Gesetzgebung zusteht und setzen sie Ihre Rechte durch.

Chance auf Schadenersatz

PlusChance auf Schadenersatz

Ermitteln Sie Ihre genauen Ansprüche auf Schadenersatz, der Ihnen laut DSGVO Artikel 82 zusteht.

Verantwortung übernehmen

PlusVerantwortung übernehmen

Durch ihr Handeln werden den Verantwortlichen die Konsequenzen klar gemacht.

Wie können Sie vorgehen?

Auf eigene Faust

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  • Check Kosten idR 0 €
  • Close Hoher Zeitaufwand
  • Close Geringe Erfolgschance
  • Close Fehlende Erfahrung
  • Close Hoher Stressfaktor
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  • Check Kosten idR 0 €, auch ohne Rechtschutzversicherung
  • Check Geringer Zeitaufwand
  • Check Zusammenarbeit mit Spezialisten
  • Check Tausende erfolgreiche Fälle
  • Check Bis zu 2.500 EUR zugesprochen bekommen

Jetzt Anspruch kostenlos prüfen lassen!

Eigener Anwalt

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  • Close Kostenrisiko
  • Close Hoher Zeitaufwand
  • Close Unklare Erfolgschance
  • Close Unklare Exptertise
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Einige häufig gestellte Fragen (generelle FAQs, nicht fallbezogen)

Haben Sie wirklich Anspruch auf Schadenersatz?
Ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, kann erst gesagt werden nachdem eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch den von uns vermittelten Anwalt vorliegt. Auf Basis der darin gemachten Angaben kann man sehr gut abschätzen ob Sie einen entsprechenden Anspruch haben.
Wie hoch ist der Schadenersatz?
Die Höhe des Schandersatzes nach Art. 82 DSGVO ist aktuell noch nicht verlässlich zu beziffern. Fest steht nur, dass der Gesetzgeber einen Schadenersatz vorgesehen hat, sofern einer Person durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht.
Die Höhe des Schadenersatzes wird dabei wohl von verschiedenen Faktoren abhängen:
- Welche Daten sind betroffen? (Speicherung eines Cookies vs. der Krankenakte ohne Zustimmung)
- Welche Art von Verstoss liegt vor? (Gingen die Daten an Dritte oder wurden sie "nur" ohne Einverständnis verarbeitet)
- Wie lange hat der Verstoss angedauert? (Wenige Minuten oder Stunden bis mehrere Jahre)
- Sind die Daten bereits öffentlich zugänglich? (Beispiel: Eintrag im Telefonbuch)
Aber natürlich können auch noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Wurden meine Daten "gehackt"?
Ob Sie von einem »Hack« betroffen sind, kann erst nach einer Prüfung eingeschätzt werden. Daher ist eine Einholung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO der erste Weg, bevor man weitere Schritte einleiten sollte. So bekommt man die entsprechenden Informationen um die nächsten Schritte planen zu können.
Ist EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH ein Rechtsdienstleister oder Anwalt?
Weder noch – wir sind eine Plattform, die Verbrauchern hilft die Gesetzeslage zu verstehen und anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO vermittelt. Dabei vermitteln wir als Plattform lediglich an einen oder mehrere Anwälte, führen selbst aber keine Rechtsdienstleistung oder Rechtsberatung aus.
Welche Daten werden von mir gespeichert?
Dieses Thema ist uns natürlich wichtig und ist entsprechend ausführlich in unseren Datenschutzbestimmungen zu finden.
An wen werden meine Daten weitergegeben?
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte (in der Regel Anwälte) weitergegeben.
Da wir unsere gesamte Infrastruktur (Webserver, E-Mail-Server, ...) nicht selbst betreiben können, haben wir hierfür sorgfältig ausgewählte Dienstleister, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten. Wo auch immer möglich versuchen wir Nutzer-Daten verschlüsselt abzulegen, so dass nur möglichst wenig Personen darauf Zugriff haben. Der Schutz Ihrer Daten hat bei uns sehr hohen Stellenwert.
Werde ich bei neuen Fällen benachrichtigt?
Wie Sie sicherlich über verschiedene Medien mitbekommen haben, gehen leider immer mehr Daten »verloren« oder werden nicht entsprechend der DSGVO verarbeitet. Daher versuchen wir beim Auftreten neuer Fälle aktiv auf Sie zuzugehen , Aufklärung zu betreiben und ggf. bei rechtlichen Schritten zu vermitteln. Dieser Service ist aktuell noch im Aufbau, kann daher nicht zugesagt werden.
Verjähren die Ansprüche?
Die Ansprüche nach Art. 82 DSGVO unterliegen natürlich auch der Verjährung. Der genaue Zeitpunkt hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Wir raten daher dazu zeitnah einen etwaigen Anspruch prüfen zu lassen. Lieber zeitnah prüfen, bevor Sie es vergessen und Ansprüche verjähren.
Kann ich meine Rechte von jedem Anwalt durchsetzen lassen?
Sie haben natürlich die Möglichkeit für Ihren Fall einen beliebigen Anwalt zu beauftragen. Da es sich bei der DSGVO um eine relativ neue Verordnung handelt und es zum Thema Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO bisher kaum Urteile gibt, empfiehlt es sich einen Spezialisten zu dem Thema zu beauftragen. Die Vermittlung dieses Spezialisten machen wir für Sie gegen eine Provision. Nichtsdestotrotz können Sie natürlich auch einen anderen Anwalt direkt beauftragen.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und wollen klagen?

EuGD übernimmt Ihre Selbstbeteiligung bis 250 Euro¹.

Mehrere erfolgreiche Klagen in Deutschland
Urteile mit Schadenersatz bis 1.000 Euro
Rechtssprechung sehr uneinheitlich.

¹ Kooperation mit Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einem Spezialisten für Massen-Verfahren.

EuGD erhält für die Vermittlung eine Provision, die u.a. zur Übernahme der Selbstbeteiligung genutzt wird.

Es gelten die Bestimmungen, welche beim Absenden des Formulars akzeptiert werden müssen.

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir arbeiten daher nur mit europäischen Rechenzentren, die z.B. folgende Zertifizierungen haben:

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir arbeiten daher nur mit europäischen Rechenzentren, die z.B. folgende Zertifizierungen haben: