Sind auch Sie vom Facebook Datenleck 2021 betroffen?

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Facebook

6 Millionen Deutsche betroffen -
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Urteile je nach Fall bis 2.500 EUR.

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Ermitteln Sie Ihre Chancen auf Schadensersatz.

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Behalten Sie die Verjährung im Blick.

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Unverbindlich, kostenlos und ohne Risiko.

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DSGVO Artikel 82
Haftung und Recht auf Schadenersatz

(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH empfiehlt: Schicken Sie noch heute unser Formular ab und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen! Tausdenden Verbrauchern wurde schon geholfen.

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Betroffene aus Österreich

Datenleck bei Facebook

_facebook
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Folgende Daten sind potentiell betroffen:

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail
  • Handy-Nummer
  • Wohnort

  • Familienstand
  • Arbeitgeber
  • Geschlecht
  • Facebook-ID
  • Aktivierungs-Datum

Daten zur 2-Faktor-Authenitfizierung

355 Millionen Betroffene weltweit

  • Rund 6 Millionen aus Deutschland
  • Identitätsmissbrauch als mögliche Folge.
  • Vermehrte Phishing-Attacken möglich
  • Ihre Telefon-Nummer ist öffentlich.

Noch keine Hinweise auf einen aktiven Missbrauch.

Warum Sie handeln sollten

Holen Sie sich Gewissheit

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Überprüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind und treffen Sie Vorkehrungen um einem Missbrauch entgegen zu wirken.

Bestehen Sie auf Ihr Recht

PlusBestehen Sie auf Ihr Recht

Finden Sie heraus, was Ihnen laut Gesetzgebung zusteht und setzen sie Ihre Rechte durch.

Chance auf Schadenersatz

PlusChance auf Schadenersatz

Ermitteln Sie Ihre genauen Ansprüche auf Schadenersatz, der Ihnen laut DSGVO Artikel 82 zusteht.

Verantwortung übernehmen

PlusVerantwortung übernehmen

Durch ihr Handeln werden den Verantwortlichen die Konsequenzen klar gemacht.

Wie können Sie vorgehen?

Auf eigene Faust

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Einige häufig gestellte Fragen (generelle FAQs, nicht fallbezogen)

Haben Sie wirklich Anspruch auf Schadenersatz?
Ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, kann erst gesagt werden nachdem eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch den von uns vermittelten Anwalt vorliegt. Auf Basis der darin gemachten Angaben kann man sehr gut abschätzen ob Sie einen entsprechenden Anspruch haben.
Wie hoch ist der Schadenersatz?
Die Höhe des Schandersatzes nach Art. 82 DSGVO ist aktuell noch nicht verlässlich zu beziffern. Fest steht nur, dass der Gesetzgeber einen Schadenersatz vorgesehen hat, sofern einer Person durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht.
Die Höhe des Schadenersatzes wird dabei wohl von verschiedenen Faktoren abhängen:
- Welche Daten sind betroffen? (Speicherung eines Cookies vs. der Krankenakte ohne Zustimmung)
- Welche Art von Verstoss liegt vor? (Gingen die Daten an Dritte oder wurden sie "nur" ohne Einverständnis verarbeitet)
- Wie lange hat der Verstoss angedauert? (Wenige Minuten oder Stunden bis mehrere Jahre)
- Sind die Daten bereits öffentlich zugänglich? (Beispiel: Eintrag im Telefonbuch)
Aber natürlich können auch noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Wurden meine Daten "gehackt"?
Ob Sie von einem »Hack« betroffen sind, kann erst nach einer Prüfung eingeschätzt werden. Daher ist eine Einholung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO der erste Weg, bevor man weitere Schritte einleiten sollte. So bekommt man die entsprechenden Informationen um die nächsten Schritte planen zu können.
Was kostet mich dieser Service?
Diese Plattform ist für Verbraucher im ersten Schritt kostenlos, wir bekommen lediglich eine Provision in Höhe von 25%, sofern Ihnen entsprechend ein Schadenersatz ausgezahlt wird. Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird die Provision im Erfolgsfall direkt vom Anwalt einbehalten und an uns ausgezahlt.
Ist EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH ein Rechtsdienstleister oder Anwalt?
Weder noch – wir sind eine Plattform, die Verbrauchern hilft die Gesetzeslage zu verstehen und anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO vermittelt. Dabei vermitteln wir als Plattform lediglich an einen oder mehrere Anwälte, führen selbst aber keine Rechtsdienstleistung oder Rechtsberatung aus.
Welche Daten werden von mir gespeichert?
Dieses Thema ist uns natürlich wichtig und ist entsprechend ausführlich in unseren Datenschutzbestimmungen zu finden.
An wen werden meine Daten weitergegeben?
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte (in der Regel Anwälte) weitergegeben.
Da wir unsere gesamte Infrastruktur (Webserver, E-Mail-Server, ...) nicht selbst betreiben können, haben wir hierfür sorgfältig ausgewählte Dienstleister, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten. Wo auch immer möglich versuchen wir Nutzer-Daten verschlüsselt abzulegen, so dass nur möglichst wenig Personen darauf Zugriff haben. Der Schutz Ihrer Daten hat bei uns sehr hohen Stellenwert.
Werde ich bei neuen Fällen benachrichtigt?
Wie Sie sicherlich über verschiedene Medien mitbekommen haben, gehen leider immer mehr Daten »verloren« oder werden nicht entsprechend der DSGVO verarbeitet. Daher versuchen wir beim Auftreten neuer Fälle aktiv auf Sie zuzugehen , Aufklärung zu betreiben und ggf. bei rechtlichen Schritten zu vermitteln. Dieser Service ist aktuell noch im Aufbau, kann daher nicht zugesagt werden.
Welches Risiko ergibt sich für mich?
Aufgrund der aktuell noch fehlenden Urteile ist dies schwer abzuschätzen. Sofern ein Haftungs- und Schadenersatz-Fall nach Art. 82 DSGVO vorliegt, wird ein durch uns vermittelter Anwalt versuchen Ihre Rechte durchzusetzen. Im Erfolgsfall entstehen keine Kosten.
Sofern Ihre Klage nach Meinung des Anwalts keine Aussicht auf Erfolg hat, können Sie frei entscheiden ob Sie den Rechtsweg gehen wollen, tragen dann aber auch das Kosten-Risiko. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage können für Sie Kosten entstehen. Wie sich diese zusammensetzen und in welcher Höhe diese auftreten können, wird in diesem Fall direkt zwischen Ihnen und dem Anwalt besprochen. Ohne Ihr Einverständnis wird der Anwalt jedoch keine Klage in Ihrem Namen einreichen.
Wie lange dauert es bis ich den Schadenersatz ausgezahlt bekomme?
Aufgrund fehlender vergleichbarer Fälle ist dies schwer abzusehen. Wir gehen davon aus, dass es durchaus mehrere Monate bis hin zu Jahren dauern kann. Dabei ist es aber im Interesse des Anwalts und der Plattform ein möglichst zeitnahes Ergebnis zu erzielen, weshalb wir uns für ein beschleunigtes Ergebnis einsetzen werden.
Verjähren die Ansprüche?
Die Ansprüche nach Art. 82 DSGVO unterliegen natürlich auch der Verjährung. Der genaue Zeitpunkt hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Wir raten daher dazu zeitnah einen etwaigen Anspruch prüfen zu lassen. Lieber zeitnah prüfen, bevor Sie es vergessen und Ansprüche verjähren.
Kann ich meine Rechte von jedem Anwalt durchsetzen lassen?
Sie haben natürlich die Möglichkeit für Ihren Fall einen beliebigen Anwalt zu beauftragen. Da es sich bei der DSGVO um eine relativ neue Verordnung handelt und es zum Thema Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO bisher kaum Urteile gibt, empfiehlt es sich einen Spezialisten zu dem Thema zu beauftragen. Die Vermittlung dieses Spezialisten machen wir für Sie gegen eine Provision. Nichtsdestotrotz können Sie natürlich auch einen anderen Anwalt direkt beauftragen.

Sie sollten handeln, wenn:

Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Sie wurden von Facebook benachrichtigt
Sie sind bei Facebook Mitglied
Sie nutzen 2-Faktor-Authentifizierung

Sie sind dann potentiell betroffen.

Beauftragen Sie noch heute eine Auskunft ob Sie betroffen sind um die Verjährung zu vermeiden.

Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH empfiehlt: Schicken Sie noch heute unser Formular ab und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen.

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir arbeiten daher nur mit europäischen Rechenzentren, die z.B. folgende Zertifizierungen haben:

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