Updates zum Facebook Datenleck

Letztes Update: 26. Mai 2023

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zum Facebook Datenleck.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Prozess-taktischen Gründen nicht alle Informationen mit Ihnen teilen können. Dennoch versuchen wir Ihnen den Fortschritt aufzuzeigen.

Helfen Sie sich und Ihren Freunden zu Ihrem Recht!

 

Bundesverfassungsgericht

Update vom 19. November 2021

Mittlerweile sind einige Monate seit dem Facebook Datenleck vergangen, EuGD und beauftragte Anwälte waren jedoch nicht untätig.

Im ersten Schritt ist eine Aufklärung des Sachverhalts wichtig. Unserer Erfahrung nach gibt es dafür drei Möglichkeiten:

  • Aufsichtsbehörde: Hier haben wir bei Facebook das Problem, dass die Aufsicht in Irland sitzt und für ihre Untätigkeit bekannt ist.
  • Auskunftsersuchen: Hier sind wir aktiv, mehr dazu im Folgenden.
  • Srafverfolgungsbehörden: Das diesbezügliche Verfahren wird nach unserem Kenntnisstand nicht aus Deutschland geführt, ist also auch wenig hilfreich.

 

Entsprechend haben wir uns auf das Thema Auskunftsersuchen fokussiert und hier eine erste Musterklage im einstweiligen Verfügungsverfahren am Landgericht Hamburg eingereicht. Diese wurde abgewiesen und auch in der Folgeinstanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht waren wir erfolglos.

Nichtsdestotrotz sehen wir die Betroffenen im Recht, weshalb wir eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Hier konnten wir den ersten kleinen Erfolg verbuchen, da die Verfassungsbeschwerde immerhin schon einmal zur Entscheidung angenommen wurde (die meisten Verfassungsbeschwerden werden bereits vor diesem Schritt „aussortiert“). Wir gehen davon aus, dass wir im Frühjahr 2022 eine erste Rückmeldung hierzu bekommen.

Parallel dazu bereiten wir aktuell eine erste reguläre Musterklage vor. Wir gehen davon aus, dass wir diese Anfang 2022 einreichen werden. Weitere Musterklagen werden im Frühjahr 2022 folgen.

Facebook wehrt sich heftig mit der Großkanzlei Freshfields, die vielen aus dem Cum-Ex-Skandal ein Begriff ist.

Update vom 26. Mai 2023

Es ist mittlerweile einige Zeit her, dass wir uns zuletzt bei Ihnen gemeldet haben, es hat sich jedoch viel getan.

EuGH Urteil zum Schadenersatz

Es gab Anfang Mai diesen Jahres ein sehr relevantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei ging es um die Frage in welchen Fällen es Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO gibt. Wie so häufig wurde die Frage zwar beantwortet, jedoch sind noch einige Fragen offen, die auch für das Facebook Verfahren relevant sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass sämtliche Schäden zu ersetzen sind und es keine Bagatellgrenze gibt. Was genau ein Schaden ist und wie man die Schadenshöhe berechnet ist leider weiterhin umstritten.
Da wir im Kontrollverlust bereits einen Schaden sehen, was auch mehrere Gerichte so sehen gehen wir davon aus, dass es mittlerweile rein eine Frage der Höhe und nicht des „Ob“ ist.

Weiteres Vorgehen – Option direkt zu klagen

Basierend auf dem EuGH Urteil und Entwicklungen bei anderen Facebook Verfahren, gehen wir davon aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in diesem Fall Schadenersatz zugesprochen werden sollte. Wir haben uns daher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Modell ausgedacht, das für Sie interessant sein könnte:
Direkt individuell Klage einreichen lassen und EuGD übernimmt die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung bis zu einer Höhe von 250,00 Euro, eine Provision für EuGD fällt nicht an. EuGD wird dabei in Zusammenarbeit mit der auf Datenschutz spezialisierten Kanzlei Spirit Legal die Strategie bezüglich der Verfahren mit begleiten.

Um von diesem limitierten Angebot Gebrauch zu machen, können Sie sich auf folgender Seite registrieren:

https://eugd.org/schadenersatz/facebook-rechtschutzversicherung/
Hier finden Sie auch die detaillierte Auflistung der Konditionen.

Für alle Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung werden wir natürlich weiterhin aktiv sein um Ihnen möglichst zeitnah zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die Verfassungsbeschwerde ist nach wie vor anhängig, leider gibt es keinen Termin für eine Entscheidung. Ebenso beobachten wir weiter Gerichtsentscheidungen in Parallelverfahren und sind mit anderen spezialisierten Kanzleien im Austausch.