Update vom 26. Mai 2023
Es ist mittlerweile einige Zeit her, dass wir uns zuletzt bei Ihnen gemeldet haben, es hat sich jedoch viel getan.
EuGH Urteil zum Schadenersatz
Es gab Anfang Mai diesen Jahres ein sehr relevantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei ging es um die Frage in welchen Fällen es Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO gibt. Wie so häufig wurde die Frage zwar beantwortet, jedoch sind noch einige Fragen offen, die auch für das Facebook Verfahren relevant sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass sämtliche Schäden zu ersetzen sind und es keine Bagatellgrenze gibt. Was genau ein Schaden ist und wie man die Schadenshöhe berechnet ist leider weiterhin umstritten.
Da wir im Kontrollverlust bereits einen Schaden sehen, was auch mehrere Gerichte so sehen gehen wir davon aus, dass es mittlerweile rein eine Frage der Höhe und nicht des „Ob“ ist.
Weiteres Vorgehen – Option direkt zu klagen
Basierend auf dem EuGH Urteil und Entwicklungen bei anderen Facebook Verfahren, gehen wir davon aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in diesem Fall Schadenersatz zugesprochen werden sollte. Wir haben uns daher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Modell ausgedacht, das für Sie interessant sein könnte:
Direkt individuell Klage einreichen lassen und EuGD übernimmt die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung bis zu einer Höhe von 250,00 Euro, eine Provision für EuGD fällt nicht an. EuGD wird dabei in Zusammenarbeit mit der auf Datenschutz spezialisierten Kanzlei Spirit Legal die Strategie bezüglich der Verfahren mit begleiten.
Um von diesem limitierten Angebot Gebrauch zu machen, können Sie sich auf folgender Seite registrieren:
https://eugd.org/schadenersatz/facebook-rechtschutzversicherung/
Hier finden Sie auch die detaillierte Auflistung der Konditionen.
Für alle Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung werden wir natürlich weiterhin aktiv sein um Ihnen möglichst zeitnah zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach wie vor anhängig, leider gibt es keinen Termin für eine Entscheidung. Ebenso beobachten wir weiter Gerichtsentscheidungen in Parallelverfahren und sind mit anderen spezialisierten Kanzleien im Austausch.
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