EuGD begrüßt EuGH-Urteil zur Transparenz bei automatisierten Bonitätsbewertungen

27. Februar 2025 – Die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz (https://EuGD.org) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-203/22 Dun & Bradstreet Austria. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, indem es klarstellt, dass betroffene Personen detaillierte Informationen über die Logik automatisierter Entscheidungsprozesse erhalten müssen, insbesondere bei Bonitätsbewertungen.

Kernaussagen des Urteils

  • Transparenzpflicht: Unternehmen müssen das Verfahren und die angewandten Grundsätze des Scorings so beschreiben, dass betroffene Personen nachvollziehen können, welche ihrer personenbezogenen Daten wie verwendet wurden.
  • Verständlichkeit: Es reicht nicht aus, lediglich den zugrunde liegenden Algorithmus offenzulegen. Vielmehr müssen die Informationen so aufbereitet sein, dass sie für die betroffene Person verständlich sind und es ihr ermöglichen, die Entscheidung nachzuvollziehen und gegebenenfalls anzufechten.
  • Abwägung mit Geschäftsgeheimnissen: Sollten die erforderlichen Informationen Geschäftsgeheimnisse oder geschützte Daten Dritter betreffen, müssen diese der zuständigen Aufsichtsbehörde oder dem Gericht vorgelegt werden. Diese Stellen haben dann eine Abwägung zwischen den Rechten der betroffenen Person und den Schutzinteressen des Unternehmens vorzunehmen.

Einordnung durch EuGD

Die EuGD sieht in diesem Urteil einen bedeutenden Fortschritt für den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter. „Automatisierte Entscheidungen beeinflussen zunehmend unser tägliches Leben, von Kreditvergaben über den Rechnungskauf im Internet bis hin zu Vertragsabschlüssen. Es ist essenziell, dass Verbraucher verstehen, wie solche Entscheidungen zustande kommen, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können“, betont Thomas Bindl, Gründer der EuGD. Es haben sich bereits Tausende Betroffene des SCHUFA-Scorings auf EuGD.org registriert und ein Muster-Verfahren ist aktuell in der Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt anhängig. „Wir gehen davon aus, dass damit Millionen SCHUFA-Auskünfte der letzten fast 7 Jahre unvollständig waren. Betroffene haben durch diese Intransparenz nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gehabt ihre Bonität zu kontrollieren und zu steuern. Millionen Deutschen ist dadurch ein Nachteil entstanden. Diesen Schaden werden wir geltend machen, zunächst im Muster-Verfahren bei dem für die SCHUFA zuständigen Oberlandesgericht und später voraussichtlich als gebündelte Klage für die abgetretenen Ansprüche Tausender Betroffener.“ so Thomas Bindl weiter.

Hintergrund des Urteils

Im vorliegenden Fall verweigerte ein Mobilfunkanbieter einer Kundin den Abschluss eines Vertrags mit der Begründung, sie verfüge nicht über ausreichende Bonität. Diese Einschätzung basierte auf einer automatisierten Bonitätsbewertung durch die Dun & Bradstreet Austria GmbH. Die Kundin forderte daraufhin detaillierte Auskunft über die zugrunde liegende Logik der Entscheidung, was ihr jedoch verweigert wurde. Der Fall wurde schließlich dem EuGH vorgelegt, der nun entschieden hat, dass Verantwortliche verpflichtet sind, betroffenen Personen verständliche und präzise Informationen über die Funktionsweise solcher automatisierten Entscheidungen bereitzustellen.

EuGD war nicht in das Verfahren vor dem EuGH involviert.

Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-02/cp250022de.pdf

 

Bildmaterial:
Thomas Bindl, Gründer EuGD.org

 

 

 

 

 

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