Schadenersatz & Datenschutz – wie passt das zusammen?

Häufig werden wir kontaktiert um ein grundsätzliches Verständnis davon zu bekommen ob, wann und wieviel Schadenersatz man wegen Datenschutz-Verstößen bekommt. Die Antwort ist dabei jedoch nicht leicht. Daher im Folgenden ein Überblick über die Ausgangssituation, sowie im Anschluss einige FAQs zum Thema Schadenersatz und Datenschutz.

Gesetzliche Grundlage

Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden im April 2018 EU-weite Regelungen zum Datenschutz eingeführt. Dabei geht es beispielsweise um die Verpflichtung von Unternehmen, aber auch um die Einräumung von Rechten für Verbraucher. Einige dieser Rechte für Verbraucher sind beispielsweise die Löschung (Art. 17), Berichtigung (Art. 16) oder Auskunft (Art. 15). In diesem Zuge wurden auch Sanktionen für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt. Dazu zählt insbesondere die Haftung der Unternehmen und das Recht auf Schadenersatz wegen Datenschutz-Verstößen für Verbraucher. Detailliert ist dies unter Artikel 82 („Haftung und Recht auf Schadenersatz“) geregelt. Darin heißt es wie folgt:

 

Artikel 82

Haftung und Recht auf Schadenersatz

(1)   Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Amtsblatt der Europäischen Union

 

Bedeutung im Alltag

Bisher gibt es noch relativ wenige Gerichts-Urteile zum Thema Schadenersatz und Datenschutz. Die Gründe dafür liegen vor allem in der relativ neuen Thematik und dem hohen Aufwand für Verbraucher. Aus unserer Erfahrung von gut ein Dutzend Verfahren können wir von tausenden Seiten Schriftsätzen, technischen Details, Lektüre von Bußgeldbescheiden und überraschenden Gerichtsverhandlungen berichten.

Bei den bisherigen Entscheidungen drehen sich die Fragen hauptsächlich darum ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. In diesen Fällen geht es darum, ob es nur eine Bagatelle ist und falls nein, wie hoch der Schaden ist. Dies mag im ersten Schritt einfach klingen, ist jedoch im Alltag durchaus komplex. Der Schadenersatz im Datenschutz-Recht variiert dabei stark zwischen den Gerichten. Es gibt beispielsweise Urteile in Höhe von 5.000 EUR Schadenersatz wegen verspäteter und unvollständiger Auskünfte. Es gibt jedoch auch Klageabweisungen (kein Schadenersatz) bei Datenlecks mit persönlichen Daten.

Entsprechend schwierig gestaltet sich für den Einzelnen die Durchsetzung der Rechte im Einzelfall.

 

Weitere Aussichten

Derzeit gibt es noch keine Urteile vom Bundesgerichtshof (BGH) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema Schadenersatz aus Datenschutz-Verstößen. Wir rechnen nicht vor Ende 2021 mit entsprechenden Urteilen. Leider ist es mindestens bis dahin schwierig individuell Ansprüche durchzusetzen. Daher bietet die EuGD Betroffenen von Datenschutzverstößen einen kostenlosen Service an. Bei diesem Service wird nur im Erfolgsfall, also wenn Sie Schadenersatz bekommen, eine Provision einbehalten.