AGB & Widerruf

Allgemeine Bedingungen der EuGD Europäischen Gesellschaft für Datenschutz mbH („EuGD“)

EuGD setzt die Rechte von Verbrauchern bei Datenschutzverletzungen auf Schadensersatz durch – ohne Kostenrisiko und notfalls auch unter Anrufung der Gerichte. Hierzu wird EuGD die Schadensersatzforderung zunächst außergerichtlich geltend machen und – soweit zweckdienlich – den Sachverhalt durch Anforderungen von Datenschutzauskünften etc. aufklären. Sollte eine Zahlung durch das betreffende Unternehmen ausbleiben, obwohl nach unserer Überzeugung unser Kunde einen Anspruch auf die Zahlung von Schadensersatz hat und die Rechtsdurchsetzung unter Berücksichtigung der Prozessrisiken auch wirtschaftlich sinnvoll ist, dann wird EuGD versuchen, die Ansprüche des Kunden durch zu beauftragende Anwälte gerichtlich durchzusetzen. Für all das bekommt EuGD nur eine Provision bei Erfolg. Verliert EuGD für den Kunden vor Gericht oder erfolgt aus anderen Gründen im Ergebnis keine Zahlung an den Kunden, dann erhält EuGD keine Vergütung.

Die Rechtsdurchsetzung durch EuGD erfolgt im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen („AGB“).

Bitte beachten Sie folgende, klarstellende Hinweise:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sinnvoller sein, diese Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie uns, damit wir die Kostendeckung über Ihre Rechtsschutzversicherung veranlassen können.

Nach Datenschutzverletzungen sind Sach- und/oder Rechtslage oft noch länger, teils monatelang, unklar. Insbesondere die Ermittlungen der Datenschutzbehörden können mehrere Monate, teils Jahre, dauern. Soweit eine größere Anzahl von Kunden von einem Datenschutzfall betroffen ist, lanciert EuGD regelmäßig sogenannte Musterklagen, um den Fall aufzuklären. Solange Musterklagen laufen und daher die Sach- und/oder Rechtslage ungeklärt ist, kann EuGD keine (weiteren) Schadensersatzklagen für (weitere) Kunden einreichen. In dem Fall werden Fälle für weitere Kunden bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage geparkt.

Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung am Ende dieses Dokuments.

 

    1. Vertragsschluss mit EuGD
      1. Über die Internetplattform nebst Unterseiten www.eugd.org, die gegebenenfalls von einem Dritten gehostet wird, nimmt EuGD Anfragen zur Rechtsdurchsetzung entgegen. Die auf der Website eingegebenen Daten und ggf. hochgeladenen Dokumente werden nach Klick auf den Button „Jetzt beauftragen (Kosten nur bei Erfolg)“ (oder ähnlich) an EuGD übertragen („Fallanfrage“).
      2. Nach Übermittlung der Daten und Dokumente prüft EuGD den Fall im eigenen Interesse auf die Erfolgsaussichten. Die Anfrage des Kunden ist dabei für EuGD unverbindlich. EuGD ist in ihrer Beurteilung eines Falles vollständig frei und unterliegt keinerlei Verpflichtung, Fälle zur Rechtsdurchsetzung anzunehmen.
      3. EuGD wird dem Kunden mitteilen, ob ein Fall zur (außer-) gerichtlichen Rechtsdurchsetzung übernommen wird. Zunächst erfolgt die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung.
      4. War die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung erfolglos, wird EuGD, u.a. auf Basis der im Wege der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung gewonnen Erkenntnisse, entscheiden, ob und wie weit die Durchführung eines Gerichtsverfahrens durch zu beauftragende Anwälte, insbesondere unter Berücksichtigung der Erfolgschancen im Verhältnis zu der zu erwartenden Erfolgsprovision, zweckmäßig ist und entsprechend verfahren
      5. Dieses Vertragsverhältnis kann EuGD über verbundene Unternehmen abwickeln und zu diesem Zweck alle erforderlichen Daten und Dokumente an das verbundene Unternehmen weiterleiten
    2. Mandatsvertrag; Rechtsanwälte
      1. Soweit die Rechtsdurchsetzung die Mitwirkung von Rechtsanwälten erfordert, wird EuGD dem Kunden regelmäßig auch eine anwaltliche Vollmacht eines besonders qualifizierten Vertragsanwaltes unter gleichzeitiger Freistellung aller Kosten übermitteln.
      2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber EuGD, für die Dauer der Freistellung von Verfahrenskosten den Vertragsanwalt von der Verschwiegenheit befreit zu halten. Anderenfalls wird EuGD von ihrer Pflicht zur Kostenfreistellung frei und etwaig bereits von EuGD übernommene Kosten sind EuGD zu erstatten.
      3. Der Kunde ermächtigt hiermit den Vertragsanwalt, Erklärungen von EuGD für sich selbst entgegenzunehmen.
    3. Vergütung
      1. Für die Leistungen nach diesem Vertrag erhält EuGD eine reine Erfolgsprovision, d.h. einen prozentualen Anteil an den Zahlungen aus der Forderungsdurchsetzung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
      2. EuGD erhält zusätzlich zur Erfolgsprovision für die außergerichtliche Tätigkeit die Kosten nach dem RVG. Diese Kosten wird EuGD aber nur im Rahmen der Schadensersatzforderung vom Gegner ersetzt verlangen und nicht vom Kunden.
      3. Ist die Forderungsdurchsetzung nicht erfolgreich, d.h. werden keinerlei Zahlungen aus der gerichtlichen, klagweisen oder der sonstigen Tätigkeit des Vertragsanwalts erlangt, fallen für den Kunden keine Kosten an.
      4. Die Erfolgsprovision wird fällig mit Erhalt der Zahlung durch den Kunden oder den Vertragsanwalt. Soweit nur teilweise auf einen Anspruch des Kunden gezahlt wird, wird insoweit nur der entsprechende Teil der Erfolgsprovision fällig.
      5. Die Erfolgsprovision beträgt auf die Hauptforderung 25% inkl. etwaiger Mehrwertsteuer; etwaige Zinsen stehen EuGD zu.
      6. Zur Sicherung der Vergütungsansprüche von EuGD, tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche inklusive Nebenrechte wie Zinsen gegenüber dem jeweiligen Schuldner, auf die sich die Kostenübernahme der Rechtsdurchsetzung bezieht, sowie etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vertragsanwalt aus der Forderungsdurchsetzung, an EuGD ab; EuGD nimmt diese Abtretung an. Diese Abtretung ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, der der zu erwartenden Erfolgsprovision entspricht („Abgetretene Ansprüche“). Der Kunde bleibt zur Geltendmachung der Abgetretenen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Schuldner berechtigt (Einzugsermächtigung), soweit nicht EuGD diese Einzugsermächtigung im begründeten Einzelfall widerruft.
      7. Es wird klargestellt, dass EuGD neben der Vergütung alle Kostenerstattungsansprüche, die in Zusammenhang mit der Forderungsdurchsetzung entstanden sind, zustehen. Die Kostenerstattungsansprüche werden hiermit an EuGD abgetreten und dem Kunden Ermächtigung zum Einzug dieser Ansprüche erteilt, die jederzeit ohne Grund widerrufen werden kann.
    4. Prozessführung, Vergleiche
      1. EuGD wird die Rechtsdurchsetzung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsdienstleisters wahrnehmen.
      2. EuGD ist zum Abschluss eines wirtschaftlich vernünftigen Vergleichs berechtigt, aber auch verpflichtet. Soweit Vergleichskosten (RVG, GKG) nicht auf den Gegner abgewälzt werden können, werden diese Vergleichskosten zunächst von den Zahlungen auf die Hauptforderung abgezogen. Die Erfolgsprovision wird nur auf den Restbetrag der Hauptforderung berechnet.
    5. Kommunikation
      1. EuGD wird die Kommunikation zwischen Kunden und Vertragsanwalt abwickeln und insbesondere auch den allgemeinen Kundenservice für den Vertragsanwalt übernehmen. Hierfür wird EuGD besondere Online-Tools wie Webseiten, Upload-Portale für Dokumente etc. bereitstellen.
      2. Als Kommunikationsmitteln nutzen die Beteiligten ferner E-Mail, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Form vorgeschrieben oder besonders sachdienlich ist.
      3. Die Parteien können jederzeit im gegenseitigen Einverständnis auf moderne Kommunikationsmittel wie Messenger-Dienste, Signal, WhatsApp, Slack, Google-Messenger etc. zurückgreifen. Das Einverständnis wird in dem Fall konkludent durch die Nutzung des jeweiligen Dienstes erklärt.
    6. Auszahlung
      1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zahlungen des Schuldners nur zu treuen Händen des Vertragsanwalts oder EuGD zu verlangen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche von EuGD gegenüber dem Kunden unmittelbar mit den empfangenen Geldern verrechnet werden dürfen.
      2. Erfolgt die Auszahlung über den Vertragsanwalt, wird der Vertragsanwalt die Erfolgsprovision in jeweiliger Höhe unverzüglich von den eingegangenen Geldern des Kunden abziehen und an EuGD auszahlen.
      3. Erfolgt die Auszahlung über EuGD, wird EuGD die Erfolgsprovision von den eingegangenen Geldern abziehen und den Überschussbetrag an den Kunden auszahlen, indem EuGD mit seinen Vergütungsansprüchen bereits hiermit gegenüber den Ansprüchen des Kunden gegen EuGD auf Auskehr der erlangten Früchte (Zahlungen) die Aufrechnung erklärt.
      4. Die Abrechnung und Auskehr gegenüber dem Kunden erfolgt, sobald EuGD alle hierfür erforderlichen Unterlagen vorliegen.
      5. Auszahlung erfolgen in der Regel im Rahmen des SEPA-Systems. Der Kunde wird EuGD auf Verlangen seine IBAN mitteilen. Andere zusätzliche Abwicklungsformen wie Paypal können im Einzelfall durch EuGD angeboten werden.
    7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

      1. EuGD wahrheitsgemäß alle Umstände gegenwärtig und künftig mitzuteilen, die nach dem Verständnis eines Durchschnittskunden für die rechtliche Würdigung des Sachverhalts erheblich sind; dazu gehören insbesondere alle Umstände in Zusammenhang mit dem Datenschutzvorfall;
      2. EuGD und/oder dem Vertragsanwalt alle sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; diesbezüglich durch das Gericht, EuGD oder die Vertragsanwälte gesetzte Fristen wird der Kunde einhalten;
      3. die Forderungsdurchsetzung und damit zusammenhängende Gerichtsverfahren sorgfältig und wie eine wirtschaftlich vernünftig handelnde Partei zu begleiten;
      4. keine Verfügungen, wie insbesondere Verzichte, auf Ansprüche vorzunehmen oder zu erklären, die Gegenstand der Forderungsdurchsetzung sind;
      5. die Entbindung von der Schweigepflicht eines etwaig eingeschalteten Vertragsanwalts ununterbrochen bis zur Auskehr aller Erlöse aufrechtzuerhalten;
      6. einem etwaigen Vertragsanwalt Geldempfangsvollmacht zu erteilen und aufrechtzuerhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass Zahlungen des Schuldners nur zu Händen des Vertragsanwaltes erfolgen;
      7. EuGD jederzeit Auskunft über erlangte Zahlungen zu erteilen; es wird klargestellt, dass diese Pflicht auch nach Beendigung dieses Vertrags weiterbesteht; und
      8. EuGD auf Anforderung eine schriftliche Abtretungsbestätigung zu den an EuGD Abgetretenen Ansprüchen sowie zu den abgetretenen Kostenerstattungsansprüchen zu übersenden.
    1. Haftung
      1. Die Haftung nach diesem Vertrag ist für beide Parteien beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Betrag.
      2. Bei schuldhaften Vertragsverletzungen des Kunden wird der Kunde EuGD so stellen, als wäre die Forderungsdurchsetzung erfolgreich gewesen; das gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden unwesentlich war. Der Nachweis eines geringeren Schadens von EuGD bleibt dem Kunden vorbehalten. EuGD bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    2. Kündigung
          1. Dieser Vertrag ist bis zum erfolgreichen Abschluss der Rechtsdurchsetzung für den Kunden nur außerordentlich kündbar. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die außerordentliche Kündigung.
          2. Dieser Vertrag ist für EuGD kündbar, wenn:

        (a) sich die Rechtslage unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung derartig verändert hat, dass begründete Zweifel an der erfolgreichen Forderungsdurchsetzung gerechtfertigt sind;

        (b) sich die tatsächlichen Umstände derartig verändert haben, dass sie begründete Zweifel an einer erfolgreichen oder wirtschaftlich sinnvollen Forderungsdurchsetzung rechtfertigen, insb. auch bei einer (drohenden) Insolvenz des Schuldners;

        (c) die Klage in der jeweiligen Instanz abgewiesen wird oder das Gericht durch richterlichen Hinweis den Parteien mitgeteilt hat, dass es keine überwiegenden Erfolgsaussichten der Klage sieht; oder

        (d) die außergerichtliche Forderungsdurchsetzung fruchtlos verlaufen ist.

        1. Kündigt EuGD diesen Vertrag, ist EuGD verpflichtet, alle bis zur Kündigung entstandenen Kosten der Rechtsdurchsetzung zu tragen. Dem Kunden steht es nach der Kündigung durch EuGD frei, die Forderungsdurchsetzung auf eigene Kosten weiterzuverfolgen.

         

Stand der AGB: 17. April 2023, Version 1.2

 

 

 

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH
Am Römerbrunnen 1, 82229 Seefeld, E-Mail: hilfe @ eugd.org

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

– oder –

Absenden des in der Bestätigungs-E-Mail verlinkten Formulars.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihrer Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

 

Muster-Widerrufsformular

An:

Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH
Am Römerbrunnen 1
82229 Seefeld

Oder per E-Mail: hilfe @ eugd.org

 

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

  • Bestellt am:
    • Name des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) bei Mitteilung auf Papier: