EuGD: Verbraucherplattform zur Durchsetzung von Datenschutzrechten geht an den Start

 

München, 18. Juli 2019. Hackerangriffe und Datendiebstähle, Daten­pannen, unerlaubte Weitergabe von Daten – die Verletzungen des gesetzlich geregelten Datenschutzes können vielfältig sein. Und oft stehen die Betroffenen weitgehend hilflos da. Informationspflichten werden nur unzureichend eingehalten, Auskunftsrechte nicht ange­messen erfüllt, Schadensersatzansprüche versucht, anwaltlich bzw. gerichtlich abzu­wehren etc. – kurzum: In der Praxis ist die von der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ange­strebte stär­kere Kontrolle der Verbraucher über die eigenen Daten ein­schließlich einer angemessenen Entschädigung im Falle von Ver­stö­ßen extrem schwierig um- und durchzusetzen.

Mit EuGD ohne Risiko zum Schadenersatz

Hier schafft jetzt die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH (EuGD) Abhilfe. Aus Anlass des im Dezember 2018 öffentlich gewordenen Datenleaks bei Marriott/ Starwood, von dem mehr als 300 Millionen Kunden der Hotelkette betroffen sind, hat das junge Münchner Unter­nehmen eine Informations- und Service­plattform ins Internet gestellt. Unter https://eugd.org können Verbraucher von Rechtsexperten einfach und unverbindlich prüfen lassen, ob sie von Datenschutz­verstößen betroffen sind. Sollte der im Rahmen des Auskunftsersuchens ermittelte Sachverhalt nach Einschätzung eines Anwalts einen Verstoß gegen geltendes Daten­schutzrecht nahelegen, können sich die Betroffenen anschließend durch mit der EuGD kooperierende Anwälte vertreten lassen. Der gesamte Service der EuGD ist kostenlos. Lediglich im Erfolgsfall, d.h. beim Erhalt eines Schadensersatzes, werden 25 Prozent der Schaden­ersatz­­summe durch die EuGD als Provision einbehalten.

Derzeit werden durch die Vermittlung von EuGD bereits erste Aus­kunftsersuchen im Marriott-/ Starwood-Fall durchgeführt, und es wurde bereits eine erste Klage gegen den Hotelkonzern eingereicht. Weitere Klagen befinden sich in Vorbereitung.

“Neben dem Ersatz materieller Schäden sieht das Datenschutzrecht explizit auch den Ersatz immaterieller Schäden vor. Egal welche Schadensart – auf eigene Faust oder mit eigenem Anwalt zu agieren, bedeutet hohen Zeitaufwand und hohe Kosten, ggfs. Stress und un­klare Erfolgschancen, da die Sach­verhalte häufig inhaltlich, tech­nisch und juristisch komplex sind und die Gegenseite in der Regel nicht ohne Weiteres zu Schadenersatz­zahlungen bereit ist. Oftmals ist der Weg vor Gericht der einzige, um Recht zu bekommen. Und da die Gerichts­kosten hoch ausfallen können und es noch weitgehend an Erfahrungs­werten zu Schadens­bewertungen und möglichen Scha­densersatz­summen fehlt, scheuen viele Betroffene eine Klage, obwohl das Recht auf Entschädigung im geltenden EU-Datenschutzrecht klar verankert ist“, erklärt Johann Hermann, Geschäftsführer EuGD. „Hier setzen wir mit der Idee von EuGD an und wollen Verbraucher dabei unterstützen, ohne finanzielles Risiko zu ihrem Recht zu kommen. Damit wollen wir auch einen Beitrag dazu leisten, dass Datenschutz­verstöße einfacher geahndet werden können und Datenschutz künftig ernster genommen wird.“

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