Mastercard Datenleck: EuGD hilft bei Betroffenheitsprüfung und Durchsetzung von Schadenersatz
München, 22. August 2019. Am vergangenen Montag wurde bekannt, dass knapp 90.000 deutsche Kunden des Mastercard Bonusprogramm „Priceless Specials“ von einem kritischen Datenleck betroffen sind. Unter anderem waren sensible personenbezogene Daten wie Namen, E-Mail-Adressen, Zahlen der Kartennummer, Geburtsdatum sowie teilweise Anschriften und Telefonnummern im Internet veröffentlicht worden.
Wer prüfen lassen will, ob er zu den Betroffenen zählt, und ggfs. Schadenersatz geltend machen möchte, kann dies einfach und kostenlos über die entsprechende Service-Webseite der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) tun.
Verbraucher wehren sich zunehmend gegen laxen Umgang mit ihren Daten
EuGD führt mit Anwälten im Auftrag von Verbrauchern bereits mehrere hunderte Auskunftsersuchen in Bezug auf Datenschutzverstöße bei Unternehmen wie Marriott/ Starwood oder British Airways durch. Auch eine erste Schadenersatzklage gegen den weltgrößten, US-amerikanischen Hotelkonzern ist bereits bei einem deutschen Gericht eingereicht. Weitere befinden sich in Vorbereitung.
Über die im Juli gestartete Informations- und Serviceplattform können Verbraucher von Rechtsexperten einfach und unverbindlich prüfen lassen, ob sie von Datenschutzverstößen betroffen sind. Sollte der ermittelte Sachverhalt nach Einschätzung eines Anwalts einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht nahelegen, können sich die Betroffenen anschließend durch mit der EuGD kooperierende Anwälte vertreten lassen. Der gesamte Service der EuGD ist kostenlos. Lediglich im Erfolgsfall, d.h. beim Erhalt eines Schadensersatzes, werden 25 Prozent der Schadenersatzsumme durch die EuGD als Provision einbehalten.
Wegweisende Rechtsprechung: Österreichisches Gericht spricht Kläger immateriellen Schadenersatz aus Verstoß gegen den Datenschutz zu
Neben dem Ersatz materieller Schäden sieht das europäische Datenschutzrecht ausdrücklich auch den Ersatz immaterieller Schäden bei Verstößen gegen den Datenschutz vor (§82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)). Diesen grundsätzlichen Anspruch hat jetzt das Landesgericht Feldkirch (Österreich) in einem ersten entsprechenden Urteil untermauert. Dem Kläger wurden dabei 800 EUR Schadenersatz für die widerrechtliche Verarbeitung personenbezogener Daten zugesprochen.
„Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie bei Datenlecks oder anderen Verletzungen des Datenschutzes nicht nur ein Recht auf Ersatz materieller, sondern mit Inkrafttreten der DSGVO auch immaterieller Schäden haben. Und viele scheuen sich, auf eigenes finanzielles Risiko den Rechtsweg vor Gericht einzuschlagen, weil es noch weitgehend an Erfahrungswerten zu Schadensbewertungen und Schadenersatzsummen fehlt. Hier wollen wir mit EuGD aktive Verbraucherhilfe leisten und darauf hinwirken, dass weitreichende Datenschutzverstöße für Unternehmen auch Folgen haben und Verbraucher ihr Recht bekommen“, erklärt Johann Hermann, Geschäftsführer EuGD.